PORTRÄTRECHTE
Jeder, der auf einem Foto abgebildet ist, kann sich manchmal auf Porträtrechte berufen. Dies bedeutet, dass in einigen Fällen das Foto möglicherweise nicht ohne die Erlaubnis der Person auf dem Foto veröffentlicht wird.

Porträtrechte sind im Porträtrechte sind im niederländischen Urheberrechtsgesetz geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwei verschiedene Situationen: das Porträt, das in Auftrag gegeben wurde, oder das Porträt, das nicht in Auftrag gegeben wurde.

Wenn ein Porträt von der dargestellten Person in Auftrag gegeben wird, ist eine Veröffentlichung ohne weitere Genehmigung der dargestellten Person erforderlich. Der Hersteller des Porträts hat das Urheberrecht.

Wenn ein Porträt nicht in Auftrag gegeben wird, kann es grundsätzlich frei veröffentlicht werden. Dies ist anders, wenn die abgebildete Person ein „angemessenes Interesse“ hat, sich der Veröffentlichung zu widersetzen. Dies betrifft häufig ein Datenschutzinteresse. Der Richter entscheidet, was ein angemessenes Interesse ist und ob dies die Bedeutung der Veröffentlichung überwiegt.